Fragen und Antworten
Das Bildungssystem der Schweiz
Wie ist das Schweizer Schulsystem aufgebaut?
Die obligatorische Schulzeit dauert 11 Jahre: 2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarstufe I
Nach der obligatorischen Schulzeit wechselt der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler in eine Berufslehre nur rund ein Fünftel absolviert anschliessend eine weiterführende Schule (Fachmittelschule, pädagogische Mittelschule oder Maturitätsschule)
Entsprechend nimmt die Berufswahl in der 7.-9. Klasse einen wichtigen Stellenwert ein. Die Sekundarschule ist keine ausschliessliche Vorbereitung auf Weiterführende Schulen. Wir legen in Tägerwilen ebenso viel Wert auf eine fundierte Berufswahl für Lehrberufe.
In der Berufslehrer arbeiten die Jugendlichen hauptsächlich in einem Fachbetrieb mit ausgewiesener Berechtigung zur Lehrlingsausbildung, daneben besuchen sie wöchentlich die Berufsschule. --< Duales Berufsbildungssystem
Rechte und Pflichten der Eltern
Müssen wir Informationen über die familiäre Situation an die Schule weitergeben?
Sie sind dann verpflichtet, die Schule (Klassenlehrperson oder Schulleitung) zu informieren, wenn dies für den Schulerfolg Ihres Kindes ausschlaggebend ist. Nur Lehrpersonen, die ihr Kind unterrichten und die Schulleitung tauschen solche Infos gegenseitig aus. Klären Sie bei sensiblen Informationen mit der Klassenlehrperson oder der Schulleitung die Informationswege im Gespräch.
Sind wir als Eltern verpflichtet, an schulischen Anlässen teilzunehmen?
Die Schule kann Anlässe als obligatorisch erklären. Dann sind Sie verpflichtet teilzunehmen. Grundsätzlich begrüssen wir, dass Sie als Eltern an für Sie bestimmten Anlässen teilnehmen. Sie zeigen damit auch Wertschätzung gegenüber ihrem Kind.
Was kostet der Besuch an der Schule?
Die obligatorische Schule ist grundsätzlich kostenlos. Dies gilt auch für Lehrmittel und Schulmaterial. Bei Schullagern wird Ihnen für Verpflegung und Übernachtung ein kleiner Betrag verrechnet.
Bei Kursen für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen auf Grund einer Fremdsprachigkeit können Sie als Eltern mit 10.-/Lektion belastet werden, sofern Sie keine eigenen Integrationsbemühungen bis zum Schuleintritt nachweisen können, obwohl dies zumutbar gewesen wäre.
Den Besuch einer Privatschule müssen Sie selber finanzieren.
Was muss ich tun, wenn mein Kind an eine Privatschule wechselt?
Bei jedem Schulwechsel müssen Sie ihr Kind auf der Schulverwaltung (Palmenweg 2, Sekundarschulhaus) abmelden.
Vor der Abmeldung an unserer Schule muss der Nachweis der Privatschule erbracht werden, dass der Wechsel erfolgt und das Kind unterrichtet wird.
Welche Pflichten haben wir als Eltern gegenüber der Schule?
Sie sind als Eltern gesetzlich verpflichtet, dass ihr Kind an einer anerkannten Schule (öffentlich oder privat) unterrichtet wird.
Ihr Kind muss pünktlich, verpflegt und ausgeruht zum Unterricht erscheinen.
Sie sind verpflichtet, mit der Schule zum Wohle Ihres Kindes zusammenzuarbeiten.
Die Schule hat ein Leitbild, an das sich Kinder, Eltern und Lehrpersonen halten sollen.
Welche Rechte haben wir als Eltern?
Sie haben das Recht auf Informationen über das Verhalten und die Leistung Ihres Kindes. Sie haben jederzeit das Recht auf Schulbesuche. Melden Sie sich kurz vorher bei der Klassenlehrperson. Sie haben das Recht auf unentgeltlichen Schulbesuch an der Volksschule Tägerwilen, wenn sie in Tägerwilen, Gottlieben oder Wäldi wohnhaft sind.
Was wird in der Schülermappe aufbewahrt?
Die Schülerlaufbahnmappe ist ein schulinternes Informationsmittel. Sie liegt immer bei der Klassenlehrperson. Darin wird der Schulverlauf Ihres Kindes wie Eintritt, Austritt, Schulwechsel, allfällige schulische Abklärungen, Therapien, Elterngespräche etc. festgehalten. Die Mappe wird bei Ortswechseln unter den Schulen ausgetauscht. Sie haben jederzeit das Recht auf Einsicht. In der Schülerlaufbahnmappe ist nichts vermerkt, was nicht mit Ihnen als Eltern besprochen wurde. Zeugnisunterlagen werden nicht in der Schülerlaufbahnmappe abgelegt. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit wird die Mappe vernichtet.
Fragen zum Unterricht und Schulbetrieb
Darf ich Unterrichtsbesuche machen?
Sie dürfen jederzeit Unterrichtsbesuche machen. Die Lehrpersonen schätzen es, wenn sie sich vorher per Telefon anmelden.
Ich bin ins Dorf zugezogen und möchte mein Kind an der Schule anmelden. Was muss ich tun?
Melden Sie sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung an. Anschliessend müssen Sie sich ebenfalls bei der Schule anmelden. Dazu kommen Sie am besten kurz auf dem Sekretariat vorbei. Dieses befindet sich hinter dem Gemeindehaus Tägerwilen im Altbau des Sekundarschulhauses (Palmenweg 2).
Mein Kind hat Läuse. Wie muss ich vorgehen?
Nissenbefall hat nichts mit fehlender Hygiene zu tun. Informieren Sie unverzüglich die Klassenlehrperson und leiten Sie zu Hause die nötigen Massnahmen zur Bekämpfung der Läuse ein. In einer Drogerie erhalten Sie weitere Infos und Behandlungsmöglichkeiten.
Die Klassenlehrperson wird dann alle Eltern zur Kontrolle ihrer Kinder auffordern, um abzuklären, ob die ganze Klasse kontrolliert werden soll. Die Kommunikation diesbezüglich geschieht mit dem Lausheft.
Mein Kind ist krank. Wie muss ich vorgehen?
Kindergarten und Primarschule: Kontaktieren sie die Klassenlehrperson direkt. Die Telefonnummer steht auf dem Stundenplan.
Sekundarschule: Telefonieren (071 666'85'85) Sie ab 7:00 Uhr ins Sekretariat und melden sie ihr Kind dort ab. Wir akzeptieren keine Anrufe von Kindern oder Jugendlichen.
Bei einer Masernerkrankung sind Sie verpflichtet, den Krankheitsgrund zu nennen.
Sind wir als Eltern für den Schulweg verantwortlich?
Für den Schulweg sind Sie als Eltern verantwortlich.
Für die Kindergartenkinder aus Wäldi wird der Transport und damit die Verantwortung für die Busfahrt von der Schule übernommen.
Wir wohnen in Wäldi. Wie kommt mein Kind zur Schule?
Die Kindergärtner und Sekundarschüler aus Wäldi gehen in Tägerwilen zur Schule. Die 1. -6. Klässler gehen in Wäldi zur Schule.
Die Kindergärtler werden mit einem Schulbus transportiert.
Die Sekundarschüler kommen mit dem öffentlichen Bus oder selbständig mit dem Moped/Velo zur Schule nach Tägerwilen.
Wann finden Elterngespräche und Elternabende statt?
Mindestens einmal im Jahr finden ein Elternabend und ein Elterngespräch statt. Die Klassenlehrpersonen laden Sie dazu ein. Diese Anlässe sind obligatorisch.
Im Elterngespräch werden Sie über die Leistung und das Verhalten Ihres Kindes informiert.
Am Elternabend werden wichtige Informationen zum Schuljahresverlauf, zu Unterrichtsinhalten oder zu pädagogischen Themen vermittelt.
Ich möchte für mein Kind eine Absenz vom Unterricht beantragen. Wie muss ich vorgehen?
Absenzen bis zu einem Tag können Sie direkt mit der Klassenlehrperson klären. Längerdauernde, vorhersehbare Absenzen müssen Sie mindestens 7 Tage vor dem Anlass bei der Schulleitung beantragen. Dies gilt auch für Absenzen vor und nach den Schulferien.
Ich möchte gerne Jokertage beziehen. Wie gehe ich vor?
Jokertag werden über KLAPP gemeldet. Die ganzen Absenzenregelungen finden Sie im Download oder unter diesem Link.