KT VSG Tägerwilen

Für die Berechnung des Tarifes für den Kindertreff ist das ausgewiesene Einkommen gemäss Steuererklärung massgebend. (Steuererklärung Pos. 6.1 + 7.1 + 7.2).


Für die Berechnung der Tarife gelten folgende drei Stufen:

Tarifstufe 1*

Grundtarif ab einem Einkommen von CHF 150’001.00

 

Tarifstufe 2

Sozialtarif bei einem Einkommen ab CHF 80’001.00 bis 150'000.00

Tarifstufe 3

Sozialtarif bis zu einem Einkommen von CHF 80'000.00

 *Tarifstufe 1 gilt immer, wenn steuerbares Vermögen vorhanden ist.

 Tarifordnung V2

Um vom Sozialtarif profitieren zu können, muss der Anmeldung eine Bestätigung des Steueramtes beigelegt werden. Diese Bestätigung kann hier zum Ausfüllen heruntergeladen werden

Zahlungsbedingungen und –ablauf sind in der Betriebsordnung festgelegt.